Einstieg
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Berufliche Handlungsfähigkeit · Bildungssystem und Arbeitswelt

Jede Arbeit hat zwei Seiten: Rechte und Pflichten. Für junge Leute unter 18 Jahren gilt ein eigenes Gesetz.
Die Arbeitszeit ist begrenzt. Jugendliche arbeiten höchstens acht Stunden am Tag. In der Woche sind es höchstens 40 Stunden. Danach ist Schluss. Meistens liegt die Arbeit zwischen 6 und 20 Uhr. Deshalb ist Nachtarbeit für Jugendliche verboten. Man arbeitet von Montag bis Freitag. Viele arbeiten also fünf Tage in der Woche.
Pausen sind Pflicht. Pausen stehen im Gesetz. Nach viereinhalb Stunden gibt es 30 Minuten. Nach sechs Stunden sind es 60 Minuten. Man macht die Pause außerhalb vom Arbeitsplatz.
Urlaub und Berufsschule. Mit 16 Jahren bekommt man 27 Werktage Urlaub im Jahr. Dafür muss der Chef den Urlaub genehmigen. Ein Berufsschultag zählt als Arbeitszeit. Dann geht man zur Schule statt in den Betrieb. Viele gehen an zwei Tagen in der Woche zur Berufsschule.
Pflichten im Betrieb. Zu jedem Recht gehört eine Pflicht. Man kommt pünktlich zur Arbeit. Viele kommen fünf Minuten früher. Bei Krankheit meldet man sich sofort im Betrieb. Meistens genügt am ersten Tag ein kurzer Anruf. Außerdem bleibt jede Information über Kunden im Betrieb.
Der Vertrag steht am Anfang. Vor dem ersten Tag gibt es einen Vertrag. Darin stehen Arbeitszeit, Lohn und Urlaub. Beide Seiten unterschreiben diesen Vertrag. Danach gilt er für alle. Ein Blick in den Vertrag klärt viele Fragen.





