Einstieg
Schau dir die Situation genau an.
Politik und Gesellschaft · Demokratie leben

Manchmal behandelt jemand zwei Menschen verschieden. Dann fühlt sich eine Person schlecht. Für solche Fälle gibt es eine klare Regel. Sie heißt Gleichheit vor dem Gesetz. Dieser Satz gilt in Deutschland für jeden Menschen.
Was steht in Artikel 3? Artikel 3 nennt die Gleichheit aller Menschen. Niemand darf einen Menschen schlechter behandeln. Dabei zählt das Geschlecht nicht. Auch die Herkunft und die Sprache zählen nicht. Diese Regel kommt aus dem Grundgesetz.
Was ist eine Benachteiligung? Eine Benachteiligung ist eine schlechtere Behandlung ohne guten Grund. Ein Beispiel: Zwei Personen bewerben sich um denselben Platz. Beide bringen dieselbe Leistung mit. Trotzdem bekommt nur eine Person eine Zusage. Der Grund dafür kommt dann aus einem Vorurteil.
Was hilft nach einer Absage? Zuerst hilft eine ruhige Nachfrage nach dem Grund. Zwei kurze Sätze genügen dafür. Danach notiert man Datum, Ort und den genauen Satz. Außerdem hilft ein Gespräch mit einer erwachsenen Person. Diese Hilfe kommt oft aus der Schule. Dabei bleibt alles zunächst vertraulich.
Wo gibt es Beratung? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berät kostenlos. Sie hilft auch bei einer Beschwerde. Ein Anruf dort dauert nur zehn Minuten. Manchmal genügt schon ein einziger Brief.

















Ä, Ö, Ü, ß sind erlaubt